„Leitbild Grünräume“ beschlossen!

Das „Leitbild Grünräume neu“ ist ein Meilenstein in der Wiener Grünraumplanung.  Damit sichert und erweitert Wien nachhaltig Grün- und Freiräume für die Stadt.

Grünräume leisten einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und indirekt auch zum Klimaschutz. Wien setzt mit dem „Leitbild Grünräume neu“, das am 24. Juni 2020 von Rot-Grün im Gemeinderat beschlossen wurde, einen wichtigen Schritt zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung der vielfältigen und wertvollen Grünräume und Wasserflächen in der Stadt. Das Leitbild, das federführend von der Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung (MA 18) erstellt wurde, schafft Planungssicherheit für das gesamte Stadtgebiet, in dem unterschiedliche Grünraumkategorien definiert und festgeschrieben werden.

Wien hat mit über 50 Prozent bereits jetzt einen sehr hohen Grünanteil. Mit dem neuen Leitbild stellen wir sicher, dass auch in Zukunft Wälder, Wiesen und Parks erhalten und neu geschaffen werden. Mit dem Konzept, das heute im Ausschuss beschlossen wird, können wir den Wohnraum besser und im Einklang mit den Bedürfnissen der BewohnerInnen unserer Stadt planen. So werden wir auch in Zukunft die grünste Stadt der Welt bleiben.

Konkret werden Bereiche gekennzeichnet, in denen in alle Zukunft keine Siedlungsentwicklung stattfinden darf und solche, die langfristig von der Siedlungsentwicklung ausgenommen sind. Dadurch schafft es planerische Grundlagen für die Stadtteilplanung und die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen. Die als „Wiener Immergrün“ bezeichneten Flächen sind für immer als hochwertige Grünräume geschützt. Sie sind prinzipiell frei von Bebauung; ausgenommen bauliche Einrichtungen für Erholung oder Forst- und Landwirtschaft.

Aber es werden auch Flächen, die zu Grünräumen entwickelt werden, wenn sich die derzeitige Nutzung ändert („Zukunftsgrün“) ausgewiesen, das Wiener Freiraumnetz und andere Kategorien.

Der zentrale Donaufeld-Grünzug ist übrigens als „Immergrün“ ausgewiesen und damit nach der Widmung vom Dezember 2017 noch durch einen weiteren Beschluss in seinem Bestand gesichert.

Gemeinderat Peter Kraus, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung  (Foto: Grüne Wien)

Neue Ortsbild-Schutzzonen für die Donaustadt!

Der 22. Bezirk hatte Jahrzehnte hindurch kaum Ortsbild-Schutzzonen, was dazu führte, dass immer wieder gründerzeitliche Bausubstanz abgerissen wurde – das spektakulärste Beispiel war sicher das „Hopf-Haus“ in der Donaufelder Straße. Grüne und DenkmalschützerInnen setzten sich daher für die Schaffung von Schutzzonen ein. Ein wichtiger Schritt wurde im April 2017 gesetzt, als der Gemeinderat Bausperren über mehrere Gebiete, vor allem ehemalige Ortskerne, verhängte. Kurz vorher kam es leider, z.B. in Alt-Kaisermühlen, aus Spekulations-Erwägungen zu Abrissen erhaltenswerter Gebäude.

Die Umsetzung der neuen Schutzzonen sollte bis 2020 dauern.  Drei positive Beispiele seien hier erwähnt.

 

Kagraner Platz

Nach der öffentlichen Auflage im Sommer 2019 wurde Plandokument Nr. 7444E vom Gemeinderat am 28. Februar 2020 beschlossen. Auf der Nordseite des ehemaligen Dorfplatzes waren nur noch die Häuser Nr. 10 und 18 erhaltenswert, dazwischen entstanden in den Jahren zuvor zahlreiche neue Wohnanlagen. Auf der Südseite war noch teilweise ein Ensemble vorhanden, was zur Einbeziehung eines Großteils der Gebäude zwischen den Nummern 32 bis 48 sowie der westlichen Eugen-Bormann-Gasse (Johanna-Hansal-Hof aus 1932) in die Schutzzone führte – teilweise (Nr. 38 und 39) auch mit einer Bauhöhen-Reduktion auf das Niveau des Bestands.


Nur zwei Objekte an der Nordseite des Kagraner Platzes sind in der Schutzzone, eines davon ist das Haus auf Nr. 18 (links). Rechts davon ein Neubau der „Haring Group“ aus den Jahren 2014/15  (Fotos: Gerhard Jordan).

 

Alt-Kaisermühlen

Plandokument Nr. 8237 ging im Jahr 2019 zwei Mal in die öffentliche Auflage. Ziel der Umwidmung war die Unterschutzstellung des Schüttauplatzes und seiner Umgebung. Der Beschluss erfolgte (gegen die Stimmen von FPÖ und ÖVP) im Gemeinderat am 29. April 2020. Mehrere Objekte, vor allem an der Schüttaustraße und an der Schiffmühlenstraße, wurden nach Anregungen aus der Bevölkerung noch in die Schutzzone aufgenommen.


In der Moissigasse 11 wurde kurz vor Inkrafttreten der Bausperre ein ebenerdiges Haus abgerissen (Foto: April 2019).


Nunmehr Teil der Schutzzone:  Moissigasse 13/Ecke Schüttaustraße 64 (beim Schüttauplatz) und angrenzende Häuser.


Wagramer Straße südlich der Donaufelder Straße

Plandokument Nr. 8286 umfasste den gründerzeitlich geprägten Abschnitt der Wagramer Straße zwischen St.-Wendelin-Platz (Kagraner Pfarrkirche St. Georg) und Steigenteschgasse. Gegen diese Umwidmung gab es mehrere Einsprüche, auch Wünsche nach Dachgeschoßausbauten während der Bausperre, etc. Glücklicherweise setzte sich die Einschätzung der MA 19 weitgehend durch und der Beschluss konnte vom Gemeinderat am 24. Juni 2020 gegen die Stimmen der ÖVP gefasst werden. Mehrere Objekte beim St.-Wendelin-Platz, im Eckbereich der Meißauergasse und bei der Andreas-Huger-Gasse wurden Teil der Schutzzone, teilweise auch mit Bestandswidmungen.


Erhaltenswerte Gründerzeithäuser an der Wagramer Straße, hier beim St.-Wendelin-Platz.

Mit diesen Widmungen wurde – wenn auch sehr spät – Rücksicht auf die noch vorhandenen Reste der Architektur vor dem 1. Weltkrieg genommen, deren völliges Verschwinden dadurch hoffentlich abgewendet werden konnte.

Donaufeld NEU DENKEN

Sowohl die Klimakrise als auch die Covid19-Pandemie sind Anlass innezuhalten und viele unserer Pläne zu überdenken. Auch die Stadtentwicklung muss sich erst einmal neu orientieren und die vorliegenden Pläne bezüglich Klima- und Pandemieverträglichkeit adaptieren.

ZIELE:   Öffentliche Zugänglichkeit schaffen, möglichst viel unversiegelte Fläche und Nahversorgung vor Ort erhalten

Wir streben die öffentliche Zugänglichkeit des Grünzugs Donaufeld an. Das bedeutet, dass die Stadt Wien alle Anstrengungen unternimmt, um durch Kauf, Grundstückstausch oder auf dem Weg städtebaulicher Verträge in den Besitz der Grundstücke zu kommen, die eine durchgängige öffentliche Wegverbindung von der Donaufelder Straße bis zur Alten Donau ermöglichen. In einem zweiten Schritt bemüht sich die Stadt Wien auch, alle anderen Flächen des Grünzugs Donaufeld für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Analog dazu muss auch auf die Durchwegung und Zugänglichkeit des geplanten westlichen Grünzugs geachtet werden.

Im Zuge der weiteren Planungen, Flächenwidmungen und Bauträgerwettbewerbe im Norden und Westen von Donaufeld ist es unser klares Ziel, möglichst viele zusätzliche Flächen unversiegelt zu erhalten. Angesichts der einzigartigen Qualität des Bodens und der Sensibilität des regionalen Umfeldes ist es notwendig, dass ausgehend vom vorliegenden Leitbild ein größerer Anteil der Flächen vor allem südlich des geplanten urbanen „Ereignisbandes“ als Grünland erhalten bleibt.

Sowohl die Klimakrise als auch die Corona-Krise haben uns deutlich vor Augen geführt wie wichtig lokale Nahrungsmittel-Resilienz ist. Deshalb bemühen wir uns darum, dass auf den hervorragenden Schwemmlandböden im Donaufeld dauerhaft Flächen für die Gemüseproduktion sichergestellt werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass es vor Ort Flächen mit wertvollen Biozertifikaten gibt (z.B. Gärtnerei „Bioschanze“), die bereits heute bei den AnrainerInnnen sehr geschätzt werden und die ein wertvolles Qualitätsmerkmal auch für das zukünftige Donaufeld darstellen.


Der Andrang bei der Gärtnerei „Bioschanze“ stieg während der Corona-Krise nochmals an  (Foto: Gerda Daniel).


Interessensausgleich

Derzeit liegt für den Westen nur das Leitbild, aber noch keine konkrete Widmung vor. Auch wenn aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen im Zuge der Konkretisierung dieses Leitbildes Flächen im zentralen und im südlichen Teil des westlichen Planungsgebietes zumindest teilweise unversiegelt und so weiterhin für Landwirtschaft und Erholung nutzbar bleiben, so sollen die verschiedenen Vertragspartner auch ein Minimum an Planungssicherheit erwarten können. Dafür wäre eine klare Willensäußerung der Stadt sinnvoll, die eine Konzentration der Baumassen und der mehrgeschossigen Bauwerke zwischen Donaufelder Straße und dem sogenannten „Ereignisband“ vorsehen. Bebauung im zentralen und südlichen Teil sollte mit deutlich geringerer Dichte, geringerer Höhe möglich sein, aber vor allem an den Rändern des Planungsgebietes ausgeführt werden.

Urbanität und Grünraum: Win-Win-Situation

Das „Ereignisband“ zwischen den beiden Bezirkszentren in Floridsdorf und Donaustadt soll mit lebendigerer Erdgeschoßnutzung und sozialer Infrastruktur ein urbaneres Umfeld entstehen lassen, als es bisher in dieser Stadtregion möglich war. In der Mitte dieser Achse sollte im Bereich des Planungsgebietes Donaufeld gerade deshalb diese Lücke mit einer dichteren Bebauung geschlossen werden, so dass erstmals eine attraktive, urbane Querverbindung in Transdanubien entstehen kann. Die urbane Achse (Ereignisband) und der freigehaltene Grünraum südlich davon ergeben gemeinsam ein sehr attraktives Wohnumfeld mit resilienter Lebensmittelversorgung, während eine gleichmäßig dichte Bebauung im gesamten Planungsgebiet keine der positiven Möglichkeiten nutzen würde.

Bauprojekte müssen in Zukunft generell daraufhin bewertet werden, ob sie den AnrainerInnen Kompensation für den verlorenen Grünraum anbieten. Dabei wird das Augenmerk vor allem auf öffentlich zugänglichen Funktionen liegen (Grünflächen, Urban Gardening, Spielplätze, Parks, Kaffeehäuser, Aufenthaltsraum im Freien, Kultureinrichtungen, etc.). Das heißt, dass bereits bei der Planung nicht nur der vorgeschriebene Anteil von Grünflächen, sondern auch andere öffentlich zugängliche Angebote mitgedacht werden und gegenüber exklusiven Angeboten für die BewohnerInnen der Vorzug gegeben wird. Diese sollen bereits im Zuge des Widmungsverfahrens festgelegt und im Bauträgerverfahren konkretisiert werden.

Heinz Berger und Ursula Hofbauer, Die Grünen Floridsdorf



(Fotos: Grüne Wien, Klaus Pahlich)

Meilenstein „Leitbild Grünräume“

1905 wurde der sogenannte „Wiener Wald- und Wiesengürtel“ vom damaligen Gemeinderat einstimmig beschlossen. Damals sicherte die schnell wachsende Stadt im Westen den Wienerwald.

Zum einen weil er als Naherholungsgebiet dienen sollte, zum anderen aber auch für die „Durchlüftung“ der Stadt – in Wien kommt der Wind meist aus dem Westen, was bis heute an heißen Sommertagen für eine Abkühlung mit frischer Luft aus dem Wienerwald sorgt.

Knapp 115 Jahre später treffen wir eine historische Entscheidung und legen für das gesamte Stadtgebiet Zonen fest, in denen zukünftig eine Siedlungsentwicklung ausgeschlossen ist. Dort wird Grünraum für die nächsten Generationen erhalten und in manchen Gebieten sogar ausgebaut (beispielsweise wenn Gärtnereien oder Glashäuser einmal nicht mehr gebraucht werden sollten.)

Das Leitbild Grünräume beinhaltet auch das Wiener Freiraumnetz. Ein engmaschiges Netz, das sich durch die Gassen und Straßen der Stadt zieht und von jedem Wiener, von jeder Wienerin in maximal 250 Metern erreichbar sein soll. Das kann von begrünten Straßen bis zu über 100 Meter breiten Landschaftsräumen gehen. Dieses Freiraumnetz stellt sicher, dass es begrünte Verbindungen zu den großen Grünräumen der Stadt gibt.

In neuen Stadtentwicklungsgebieten sollen darüber hinaus große Stadtparks mit über 10 Hektar Fläche entstehen.

Gegen den Flächenfraß

Der Wildwuchs an Bodenversiegelung ist eine große Herausforderung. Täglich wird in Österreich eine Fläche von 20 (!) Fußballfeldern verbaut – für Gebäude, Gewerbegebiete und Verkehrsflächen. Wien ist hier eine Ausnahme in Österreich. Nicht nur haben die Wienerinnen und Wiener den niedrigsten Bodenverbrauch pro Kopf, er nimmt auch ab – und zwar um 15% zwischen den Jahren 2005 und 2017.

Wenn wir verhindern wollen, dass die Bodenversiegelung ungesteuert weitergeht, dann müssen wir auf zwei wichtige Säulen setzen: Zum einen weiterhin eine urbane, dichte Bauweise in Wien verfolgen. Die städtische Bauweise in Wien ist in Sachen Energie, Bodenverbrauch, Klimaverträglichkeit, usw. um ein Vielfaches besser als ein Wildwuchs an Reihenhaussiedlungen im Speckgürtel. Zum anderen der langfristige Schutz von Grünräumen, welchen wir mit dem Leitbild Grünräume nun sicherstellen.

Die nächsten Schritte

Das „Leitbild Grünräume“ wurde in der nächsten Stadtentwicklungskommission am 10. Dezember 2019 beschlossen. Der finalisierte Plan wird 2020 den Gremien zum politischen Beschluss vorgelegt. Das detaillierte Leitbild wird nach dem Beschluss veröffentlicht und gilt dann als Grundlage für alle weiteren Planungen und Projekte in Wien.

Gemeinderat Peter Kraus,  Planungssprecher der Wiener Grünen und Vorsitzender des Gemeinderatsausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

 

Endlich: Alt-Kagran wird Schutzzone!

Die zukünftige Schutzzone umfasst den Kagraner Ortskern, also vor allem den Kagraner Platz. Im Mittelalter entstand hier ein Linsenangerdorf, dessen Struktur noch heute erahnt werden kann.

Schon seit Langem setzen sich die Donaustädter Grünen für neue Ortsbild-Schutzzonen im 22. Bezirk ein, denn es war herzzerreißend, hilflos mitanzusehen, wie historisch wertvolle Gebäude abgerissen wurden. Vor allem entlang der Donaufelder Straße und in Alt-Kaisermühlen war dies schon fast „an der Tagesordnung“. Umso erfreulicher ist es, dass – spät, aber doch – nach der öffentlichen Auflage des Plandokuments Nr. 7444E im Sommer 2019 die Beschlussfassung im Gemeinderat 2020 erfolgen kann.

Leider ist an der Nordseite des Kagraner Platzes die ländliche Gebäudesubstanz fast zur Gänze zerstört, sodass dort nur zwei Objekte in die Schutzzone fallen. An der Südseite gibt es jedoch viel mehr erhaltenswerte Gebäude, vor allem zwischen dem aus der Barockzeit stammenden „Freihof“ (heute Bierlokal „Napoleon“) und der ehemaligen Gärtnerbank. Bei einigen Objekten soll auch die bisher gewidmete Bauhöhe reduziert werden, um Spekulation durch Abriss und Neubau weniger attraktiv zu machen.

Bezirksrätin Heidi Sequenz, Klubobfrau der Grünen Donaustadt

In der Mitte des Kagraner Platzes (Nr. 53/54) befindet sich das 1983 eröffnete Bezirksmuseum Donaustadt. Ein Teil des Gebäudes ist das ehemalige Spritzenhaus der Freiwilligen Feuerwehr, das 1904/05 an der Stelle des zugeschütteten Dorfteichs errichtet worden war.  (Fotos: G. Jordan)

 

Ehemalige Bauernhäuser aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts auf der Nordseite des Kagraner Platzes.  Das Foto stammt aus dem Jahr 2016;  inzwischen wurde das rechte Haus (Nr. 11) abgerissen. Eine Bausperre für einen Teil des Platzes zur Vorbereitung der Schutzzone trat erst im Frühjahr 2017 in Kraft.

 

Ein Teil der Südseite des Kagraner Platzes (Foto: Nr. 38ff) wird in die Schutzzone aufgenommen.

 

Die ehemalige Gärtnerbank (heute Volksbank) auf dem Kagraner Platz 48. Das Gebäude wurde um 1920 errichtet.

 

Gute Nachrichten für das Stadtbild: Schutzzone Am Spitz beschlossen; Bauordnungs-Novelle stoppt Abrisse auch in Transdanubien

Zwei positive Entwicklungen im Bereich Stadtbildschutz waren in den letzten  Monaten in Wien zu verzeichnen.

1.)  Schutzzone im Zentrum Floridsdorf

Am 27. September 2018 beschloss der Wiener Gemeinderat einstimmig das Plandokument Nr. 8216 und damit die Schaffung der Ortsbild-Schutzzone rund um das Amtshaus am Floridsdorfer Spitz.
Damit wurde ein Prozess, der sich seit der ersten Antragstellung und Diskussion im Bezirk 2010/11  über den nach dem Abriss des Donaustädter Hopf-Hauses 2014  gestarteten neuerlichen Anlauf mit der 2015 verhängten Bausperre bis zur öffentlichen Auflage des Plandokuments vom 12. März bis 24. Mai 2018 (inklusive begleitender Informations-Ausstellung im Haus der Begegnung Floridsdorf am 3. Mai) und zur positiven Stellungnahme der Bezirksvertretung Floridsdorf am 13. Juni über acht Jahre hinzog, abgeschlossen.


Am 3. Mai 2018 fand im Haus der Begegnung eine Informations-Ausstellung statt.  (Fotos: Gerhard Jordan)

Gemeinderat Christoph Chorherr hielt bei der Sitzung, in der der Beschluss gefasst wurde, eine Rede, in der er auch auf die Entwicklung des Bereiches um den Spitz als repräsentatives Zentrum einging und dessen Bedeutung, die bis auf die Zeit vor der Eingemeindung nach Wien zurück geht, hervorhob. Bis jetzt waren es ja hauptsächlich gründerzeitliche Viertel im innerstädtischen Bereich gewesen, denen größere Aufmerksamkeit zu Teil wurde.


Die Häuser Am Spitz 11 (ehemalige Gemeinde-Sparkasse aus 1894/95), 12 und 13 („Sild-Haus“, errichtet 1905 vom Otto Wagner-Schüler Friedrich Dietz von Weidenberg) sowie Prager Straße 1 (v.l.n.r.) liegen nun in der Ortsbild-Schutzzone im Zentrum Floridsdorfs. (Foto: Molly Wurth)

Zwar kam leider für die Gebäude der Pferdefleischerei Schuller in der Schwaigergasse 29-31 die am 23. September 2015 vom Wiener Gemeinderat beschlossene Bausperre zu spät, aber in der nördlichen Floridsdorfer Hauptstraße wurden die teilweise auf die Zeit des Vormärz zurück gehenden Häuser nicht nur in die Schutzzone einbezogen, sondern auch deren Bauhöhe (großteils Bauklasse III mit 13,5 m) wurde reduziert (auf Bauklasse I mit 8,5 m), was Abrisse auch wirtschaftlich weniger lukrativ macht und somit der Erhaltung schützenswerter Bausubstanz dient.


Die Häuser Schwaigergasse 29 und 31, Teil des Ensembles Schwaigergasse, wurden leider kurz vor der Verhängung der Bausperre abgerissen (Fotos aus 2009).


Die Schwaigergasse 29-33 heute.


Teil der Schutzzone, auch mit Reduktion der gewidmeten Bauhöhe auf 8,5 Meter:  Floridsdorfer Hauptstraße 41 bis 45.

2.)  Bauordnungs-Novelle zum Schutz der gründerzeitlichen Bausubstanz

Am 28. Juni 2018 beschloss der Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und FPÖ eine Novelle zur Bauordnung, die einen stärkeren Schutz für gründerzeitliche Gebäude die bisher NICHT in Ortsbild-Schutzzonen lagen, vorsieht und Schutzzonen nach § 7 (1) BO auch nicht mehr auf ein „in sich geschlossenes Ganzes“ beschränkt.

Im § 60 (1) ist nun festgelegt, dass nicht nur der Abbruch von Bauwerken in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre bewilligungspflichtig ist, sondern auch „der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, wenn der Anzeige des Abbruchs gemäß § 62a Abs. 5a keine Bestätigung des Magistrats angeschlossen ist, dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht“.
Spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten ist vom Bauherrn der Abbruch schriftlich der Behörde anzuzeigen. Erst wenn eine Bestätigung der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) vorgelegt wird, dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht, kann mit einem Abbruch begonnen werden.

Dieser wichtige und von zivilgesellschaftlichen Initiativen seit langem geforderte Schritt hatte zur Folge, dass es in den Tagen vor dem Inkrafttreten Ende Juni 2018 zu einer Häufung von Abrissen vor allem gründerzeitlicher Gebäude kam – teilweise wohl auch mit Spekulations-Absicht, um sich eine Prüfung der Erhaltungswürdigkeit der Objekte zu ersparen und nach Abrissen Platz für größere und gewinnbringende Neubauten zu schaffen. Teilweise wurden Abbrüche über Nacht sogar von Häusern begonnen, in denen noch MieterInnen wohnten.
Laut Medienberichten hat die Wiener Baupolizei in den ersten Juli-Tagen wienweit rund 70-80 Baustopp-Bescheide erlassen.

Ein Beispiel dafür ist im Donaustädter Abschnitt der Donaufelder Straße zu sehen:
Bei dem 1913 von Karl Amlacher und Hans Sauer (für einen Oberlehrer aus Stadlau) errichteten Mehrfamilienhaus in der Donaufelder Straße 193, dessen Mittelrisalit spätsecessionistischen Dekor aufweist, wurde die Demolierung von der Rückseite her begonnen. AnrainerInnen und die grüne Donaustädter Klubobfrau Heidi Sequenz verständigten die MA 37, und so konnte auch dieses Juwel vorerst gerettet werden.

Der Abriss des spätgründerzeitlichen Hauses Donaufelder Straße 193 (errichtet 1913 von Karl Amlacher und Hans Sauer) wurde im Juli 2018 von der Baupolizei gestoppt.
Ergänzung 2022:  Anfang Juni 2022 wurde das Objekt abgerissen. In einer schriftlichen Antwort (vom 14. September 2022) auf eine Anfrage der Grünen Donaustadt in der Bezirksvertretung wurde u.a. festgestellt:  „Mit Bescheid der MA37-Baupolizei vom 4. Februar 2022 wurde die Abbruchbewilligung aufgrund der wirtschaftlich unzumutbaren Aufwendungen für die Instandsetzung (wirtschaftliche Abbruchreife) dieses Gebäudes erteilt.“  Die MA 19 war bei dieser Entscheidung nicht mehr eingebunden.

Was den 21. Bezirk betrifft, so wollten die Grünen wissen, bei welchen Objekten in Floridsdorf Abrisse gestoppt wurden, und brachten für die Bezirksvertretungssitzung am 12. September 2018 eine Anfrage ein.
In seiner Antwort nannte Bezirksvorsteher Papai 6 Gebäude im 21. Bezirk, bei denen die Baupolizei Anfang Juli die Einstellung eines Abbruchs verfügte.
4 dieser Objekte – auf dem Jedlersdorfer Platz 20, in der Prießnitzgasse 19, in der Rußbergstraße 60 und in der Theodor-Körner-Gasse 14 – waren zwar vor 1945 errichtet, es handelte sich jedoch nicht um Bauten aus der Gründerzeit, sondern zumeist aus den 1930er-Jahren. Daher wurden von der Behörde Bescheide ausgestellt, dass an der Erhaltung kein öffentliches Interesse besteht, und die Abrisse konnten schließlich fortgesetzt werden.

Anders war die Lage in den restlichen beiden Fällen, wo die Erhaltung der Objekte verfügt und der Abbruch gestoppt wurde. In der Anton-Störck-Gasse 83, nahe der Prager Straße, war bei einem wahrscheinlich gegen Ende des 19. Jahrhunderts errichteten Gebäude der historistische Fassadenschmuck bereits teilweise abgeschlagen worden, und auch im Erdgeschoß sind die Spuren der Demolierungsarbeiten zu sehen.


Abrisse verhindert:  Die Gründerzeithäuser Anton-Störck-Gasse 83 (oben) und Gerstlgasse 7 (unten) im 21. Bezirk.

In der Gerstlgasse 7 handelt es sich um ein Wohnhaus mit spätsecessionistischem Dekor, das laut Friedrich Achleitner („Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert“, Band III/3, Seite 191) im Jahr 1912 von Franz Palisek errichtet wurde. Vor allem im obersten Geschoß lässt sich der begonnene und gestoppte Abriss feststellen. Die Entscheidung der Baupolizei war in diesem Fall absolut richtig, denn das Objekt steht in einem Grätzl von Jedlesee/Neujedlersdorf, welches zu einem maßgeblichen Teil von spätgründerzeitlicher Bebauung aus den Jahren 1910 bis 1914 geprägt ist (auch das Hotel Karolinenhof gehörte zu diesem Ortsbild).

Es ist zu hoffen, dass die beiden Objekte wiederhergestellt werden, und dass es mittelfristig dem Gesetzgeber gelingt, Bedingungen zu schaffen die die Sanierung von Altbauten wirtschaftlich attraktiver machen als einen Abriss, der oft in „gesichtslose Investoren-Architektur“ und in die Zerstörung bestehender Ensembles mündet.

Bezirksrat Gerhard Jordan 

UPDATES:
–  Das Haus Anton-Störck-Gasse 83 wurde leider 2021 abgerissen und musste einer Anlage mit 20 Vorsorge-Wohnungen weichen.
–  Das Haus Gerstlgasse 7 konnte vorerst gerettet werden, auch dank des Einsatzes des Floridsdorfer Bezirks-Bauausschusses – es wurde 2022 eine Sanierung und Aufstockung um ein Dachgeschoß eingeleitet, deren Abschluss allerdings noch auf sich warten lässt.
–  Das Haus Donaufelder Straße 193 wurde im Juni 2022 endgültig abgerissen.
–  Ein Antrag der GRÜNEN im Wiener Landtag vom 24. November 2021 auf Streichung der sog. „wirtschaftlichen Abbruchreife“ aus der Bauordnung für Wien (§ 60 Abs. 1) wurde von SPÖ, ÖVP, NEOS und FPÖ abgelehnt.
Forderungen der Grünen Wien:
AbrissStopp_Gruener5punktePlan

Kirschblütenpark-Widmung: Reduktion durchgesetzt!

Die öffentliche Auflage des Plandokuments Nr. 7749E, das eine Bebauung am Rand des Kirschblütenparks, zwischen Tokiostraße und Attemsgasse, vorsieht, sorgte Ende 2017 für Unmut bei AnrainerInnen. Zwar wird mit der Umwidmung auch ein Zugang in den Park von der Donaufelder Straße her geschaffen – was sehr zu begrüßen ist! -, doch die Aufzonung einer Baufläche an der nach Osten verlängerten Nippongasse (im Bereich einer aufgelassenen Gärtnerei) von Bauklasse I auf Bauklasse VI führte zu durchaus nachvollziehbaren Protesten.

BewohnerInnen des Bezirksteils wandten sich an die Donaustädter Grünen, die Gemeinderat Christoph Chorherr auf die Problematik aufmerksam machten. Nachdem SPÖ und ÖVP am 13. Dezember 2017 in der Bezirksvertretung zunächst noch für die Bauklasse VI gestimmt hatten, gelang es schließlich doch noch, eine Reduktion durchzusetzen, und am 24. Mai 2018 beschloss der Gemeinderat für den umstrittenen Bereich die Bauklasse IV, was in etwa der umliegenden Bebauung entspricht.

Das Engagement von BürgerInnen hat sich in diesem Fall also bezahlt gemacht!


Die Baustelle wo die Verlängerung der Nippongasse entsteht, von der Donaufelder Straße (also von Norden) gesehen…

… und von Westen gesehen, Blick Richtung Attemsgasse  (Fotos: G. Jordan).

Donaufeld-Widmung beschlossen – Grünzug gesichert!

Mit dem Beschluss des Gemeinderats über das Plandokument Nr. 8130 am 15. Dezember 2017, das die Umwidmung des Stadterweiterungsgebietes westlich der Dückegasse beinhaltet, trat eines der größten Planungs-Projekte links der Donau in eine entscheidende Phase ein. Mehrere Jahre hindurch wurden Leitbilder und Konzepte diskutiert, und hunderte BürgerInnen brachten sich bei einem Beteiligungsverfahren ein.

Die nunmehrige Widmung ermöglicht vorerst den Bau von rund 1.300 Wohnungen nördlich des Drygalskiwegs.


Der Bereich zwischen An der Schanze, Dückegasse, Drygalskiweg und Grünzug wird zuerst entwickelt  (Fotos: G. Jordan).

Was aber das Entscheidende ist:  Ein rund 14 Hektar großer zentraler Grünzug zwischen Donaufelder Straße und Alter Donau wird ebenfalls gewidmet, und zwar großteils als „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“!
Damit geht eine der zentralen Forderungen von BürgerInneninitiativen und Grünen in Erfüllung.

Die GEMEINDERATS-DEBATTE , kurz zusammengefasst von Gerhard Jordan

Zeitpunkt:  Freitag, 15.12.2017,  ab ca. 23:30 Uhr.

ZuhörerInnen:  (fast) keine.

Wortmeldungen:  Gemeinderat Stefan Gara (NEOS), GR Christoph Chorherr (GRÜNE), GR Michael Niegl (FPÖ), GR Rüdiger Maresch (GRÜNE).

Kritik von NEOS und FPÖ:  u.a. zu wenige Schulplätze und Gesundheitsversorgung, zu dichte Bebauung, zu wenige Parkplätze, keine Beachtung des Zustandes der Alten Donau, die Straßenbahnlinie 25 kommt zu spät.

FPÖ-Sager:  Autofreie Siedlungen sind Leitbilder einer linksideologischen Hippiebewegung; der Zuzug bringt keinen Wert, er erfolgt ausschließlich ins Sozialsystem.

Chorherr/GRÜNE:   Der bereits eröffnete Schulcampus Attemsgasse deckt die Bildungs-Infrastruktur ab. Zentral ist der Grünzug, doppelt so groß wie der Stadtpark.  Das Mobilitätskonzept ist zukunftsweisend, es soll urbane Qualitäten geben, auch ein Baugruppenprojekt. Die Mitwirkung der BürgerInnen war wichtig.

Maresch/GRÜNE:   Die FPÖ war bei den Beteiligungs-Angeboten nicht anwesend. Die Förderung von Gemeinschaftsgärten ist wichtig, positive Beispiele in der Umgebung sind das Paradeisgartl“, und auch die Gärtnerei Bioschanze. Im ÖV neue Wege gehen, Services wie die Mobilitätsmappe anbieten.

Beschlussantrag von Grün-Rot:  u.a. abgestufte Höhenentwicklung zu den bestehenden Siedlungen, ein Bauplatz für ein Baugruppenprojekt, Einrichtung eines Quartiersmanagements, Berücksichtigung eines Gewässerbiotops im Grünzug, öffentliche Zugänglichkeit nicht genutzter Grünflächen des Wohnfonds Wien.
Mehrheitlich angenommen (SPÖ, GRÜNE dafür; FPÖ, ÖVP, NEOS dagegen).

Zusätzliches Grün

In einem Abänderungsantrag zum Plandokument wurde außerdem (mit rot-grüner Mehrheit) beschlossen, in einem kleinen Bereich An der Schanze, in der Nähe der Brombeerplantage, ein Strukturgebiet einzurichten, das nur gemeinsam entwickelt werden kann. Sollten sich die GrundbesitzerInnen also nicht auf eine gemeinsame Vorgangsweise einigen, so bleibt der Status Quo – ohne neue Verbauung – bestehen.

Gegenüber dem in der Öffentlichen Auflage (27. April bis 8. Juni 2017) präsentierten Entwurf des Plandokuments wird in einem Bereich, der dort mit Bauklasse III festgelegt war, nunmehr eine gärtnerisch auszugestaltende Fläche festgelegt.
Dem Beschlussantrag (Faksimile oben) folgend, wird der Wohnfonds Wien den ihm gehörenden Teil – der derzeit weder landwirtschaftlich genutzt noch in nächster Zeit für einen Wohnbau benötigt wird – öffentlich zugänglich belassen.


Diese außerhalb des neu gewidmeten Grünzugs (an dessen Ostgrenze) liegende Grünfläche, im Besitz des Wohnfonds, wird bis auf Weiteres unbebaut und öffentlich zugänglich bleiben.

Kleingartenanlage An der Schanze erhält Ganzjähriges Wohnen

Die Kleingartenanlage zwischen Drygalskiweg und An der Schanze, eine Gruppe des Vereins „Donaufelder Kleingärtner“, wird von „Ekl“ auf „Eklw“ umgewidmet, also für ganzjähriges Wohnen. Diesem Wunsch war schon im Planungsausschuss des Gemeinderats am 29. November 2017 entgegengekommen worden – was der FPÖ entgangen sein dürfte, weil sie in einem eigenen Beschlussantrag (der gegen die Stimmen von FPÖ und NEOS abgelehnt wurde) u.a. genau dies forderte.


Die Kleingartenanlage im Bereich An der Schanze erhielt eine „Eklw“-Widmung.

Abgestufte Höhenentwicklung

Gegenüber, also östlich des Weges der Kleingartenanlage, wird die unmittelbar angrenzende Bebauung mit 9,5 Meter Traufenhöhe beschränkt. Der im Beteiligungsverfahren mehrfach geäußerte Wunsch nach einer abgestuften Höhenentwicklung zu den Siedlungsgebieten hin wird auch am Drygalskiweg berücksichtigt:  Gegenüber der GESIBA-Reihenhausanlage Weinwurmweg 1 beträgt die Traufenhöhe 7,5 Meter (was einer beschränkten Bauklasse I entspricht), im östlichsten Abschnitt, gegenüber Nr. 22, also der Nordseite der „Glorit“-Wohnanlage Siebeckstraße 2a, wurde Bauklasse II festgelegt (in der öffentlichen Auflage war es noch Bauklasse III gewesen).


Gewässerbiotop und Baugruppenprojekt

Die im Beschlussantrag enthaltene Berücksichtigung eines Gewässerbiotops im nördlichen Teil des künftigen Grünzugs zur Entlastung des Nutzungsdruckes auf die Alte Donau ging auf einen Grün-Antrag zurück, der in der Bezirksvertretungssitzung Floridsdorf am 14. September 2016 mehrheitlich beschlossen wurde (übrigens gegen die Stimmen der FPÖ, der die Alte Donau angeblich am Herzen liegt).

Der Wunsch nach Baugruppenprojekten kam aus der Bevölkerung und wird von zahlreichen interessierten DonaufelderInnen geteilt, es gab dazu bereits am 20. Februar 2015 eine gut besuchte Informationsveranstaltung in der „Autofreien Mustersiedlung“.

Schul-Standorte

In der Diskussion im Gemeinderat wurde auch die mangelnde Schul-Versorgung des Gebietes kritisiert. Doch die Widmung erfolgte bewusst erst nach der Fertigstellung des von „querkraft architekten“ konzipierten Bildungscampus Attemsgasse 22, der mit Beginn des Schuljahres 2017/18 seinen Betrieb aufnahm. Er deckt die Versorgung des östlichen Teiles des Stadtentwicklungsgebietes ab. Im Norden – Donaufelder Straße 77 – gibt es bereits seit 2013 den Campus Donaufeld.  Ein weiterer Bildungscampus ist mittelfristig im sogenannten „Ereignisband“ des Stadterweiterungsgebietes vorgesehen, und zwar westlich des Grünzugs (in jenem Gebiet, das als nächster Schritt in den kommenden Jahren umgewidmet werden soll).


Der Bildungscampus Attemsgasse wurde im September 2017 eröffnet.

Beteiligung

Viele der nunmehrigen Verbesserungen wurden im Rahmen des mehrjährigen Beteiligungsprozesses von aktiven BürgerInnen vorgeschlagen und führten zur Erarbeitung eines Mobilitäts- und eines Freiraumkonzeptes, sowie zur Sammlung der Ideen in der „Charta Donaufeld“.